♥ Krankenkassenvergleich 2024
Beim Krankenkassenvergleich 2023/ 2024 kannst du schnell und einfach erkennen, welche gesetzlich Krankenversicherung (GKV) die günstigste in deinem Bundesland ist. Mit einem Wechsel deiner Krankenversicherung deiner kannst du viel Geld sparen. Denn der Zusatzbeitrag bei den gesetzlichen Kassen variiert recht stark.
Gehe jetzt zum Vergleichsrechner der Krankenkassen und gib dein Bundesland und dein Einkommen (monatlich oder jährlich) an. Zusätzlich hast du die Chance weitere Suchoptionen dir anzeigen zu lassen. Bei kannst du Beitrags und Leistungskriterien festlegen. Zwar sind die KV Leistungen im Leistungskatalog festgelegt, allerdings gibt es auch unter den gesetzlichen Kassen unterschiede. Wie zum Beispiel bei Naturheilverfahren, Zahnvorsorge/ Zahnreinigung, Sehhilfe sowie Präventivangebote.
Bei den Bonusmodellen gibt es ebenso Unterschiede. Hierbei werden Bonusmodelle für den Versicherten selber, den Familienangehörigen, Kinder sowie alternativen Gesundheitsleistungen. Hast du alle Kriterien eingegeben klicke auf „Ergebnis anzeigen“. Nun werden dir die gesetzlichen Krankenkassen je nach Beitragsersparnis sowie Bonus-Details angezeigt.
Willst du weitere Informationen zu der Krankenversicherung haben, musst du lediglich den Button „Informationen anfordern“ klicken. Gib im zweiten Schritt deine persönlichen Daten und schon wirst du in kurze Zeit über die gewünschte Krankenkasse näher informiert. Dieser Schritt ist natürlich komplett unverbindlich.
Details zum Beitragsberechnung:
Die Höhe der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berechnet sich aus dem monatlichen Bruttoverdienst bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze des aktuellen Jahres (2024: 62.100 EUR pro Jahr).
Personen die angestellt sind und mehr als die Versicherungspflichtgrenze (2017: 69.300 EUR pro Jahr, 4.800 EUR pro Monat) verdienen, können in eine privaten Krankenversicherung wechseln. Für Selbständige gilt diese Regelung nicht. Selbständige sind nicht an die Versicherungspflichtgrenze gebunden und können jederzeit in die private KV wechseln.
Bei der gesetzlichen Krankenkasse berechnet sich der Beitrag aus einem gesetzlich vorgegeben Beitragssatz in abhängigkeit des Einkommens + Zusatzbeitrag (wird von den Krankenkassen selber bestimmt). Die Beitrag einer privaten Krankenversicherung sind nicht nach dem Einkommen sondern nach individuellen Risikofaktoren wie dem Eintrittsalter und dem aktuellen Gesundheitszustand abhängig.
Informationen zum Krankenkassenwechsel:
In eine neue gesetzlich Krankenkasse kann man jederzeit wechseln, wenn man bei der bisherigen Kasse mindestens 18 Monate Mitglied war. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. An die neue Kasse ist man dann erneut 1 Jahr und 6 Monate gebunden.
Die 18-monatige Bindungsfrist gilt nicht, wenn die Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt bzw. den bereits erhobenen Zusatzbeitrag erhöht. In diesem Fall besitzt man ein Sonderkündigungsrecht. Auch hier besteht eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Bei einer Fusion Ihrer Krankenkasse mit einer anderen hat man kein Sonderkündigungsrecht.
Ein Muster Kündigsschreiben für ein Krankenkassenwechsel findet ihr HIER.